Das Kindergeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Kinder an ihre Erziehungsberechtigten. In Deutschland werden für die ersten beiden Kinder jeweils 164 Euro Kindergeld monatlich gezahlt, während das dritte Kind 170 Euro erhält. Ab dem vierten Kind erhalten Eltern ein Kindergeld in Höhe von 195 Euro.
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt – einem Arbeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leistet die Vergütungsstelle das Kindergeld. Für die Beantragung des Kindergeldes müssen die Erziehungsberechtigten eine Geburtsurkunde oder einer Lebensbescheinigung ihres Kindes vorlegen und mit diesem Dokument auch ihren Wohnort nachweisen. Einen Anspruch auf Kindergeld haben alle Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland sowie einkommenssteuerpflichtige Deutsche mit ausländischem Wohnsitz. Bürger der Europäischen Union, die sich in Deutschland niedergelassen haben, können das Kindergeld auf Basis des Zuwanderungsgesetzes in Deutschland beantragen. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten richtet sich der Anspruch auf Kindergeld nach der Aufenthaltserlaubnis.
Das Kindergeld wird immer bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und kann bis zum 25. Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Für eine verlängerte Zahlung des Kindergeldes bis zum 25. Lebensjahr muss sich das Kind in einer Berufsausbildung, schulischen Ausbildung oder im Studium befinden und darf dabei mit eigener Arbeit die Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Jugendliche ohne Job bis zu 21 Jahren erhalten das Kindergeld über die ARGE, wenn sie sich arbeitssuchend gemeldet haben. Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausschließlich an die Erziehungsberechtigten gezahlt und muss immer schriftlich beantragt werden. Der Familienkasse obliegt die regelmäßige Überprüfung, ob der Anspruch auf Kindergeld noch berechtigt ist. Alle Änderungen, die von den Angaben im Kindergeld-Antrag abweichen, müssen durch die Eltern der zuständigen Familienkasse gemeldet werden.
Die Kindergeld-Höhe für das erste Kind betrug 1975 noch vergleichbar niedrige 26 D-Mark und stieg 1996 stark an, da es sich beim Kindergeld seither um einen Freibetrag der Steuerrückerstattung handelt. Die familienpolitische Leistung des deutschen Staates beträgt unter Berücksichtigung der steuerlichen Verrechnung lediglich 50 Euro, womit die deutsche Kindergeld-Höhe im europäischen Vergleich eher niedrig ausfällt.
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